DGUV 113-020

Befähigte Person und DGUV 113-020 – Warum ist das so wichtig?

Für Verwender von Hydraulik-Schlauchleitungen ist es besonders wichtig zu wissen, dass der Hersteller dieser Schlauchleitungen ein geprüftes System einsetzt. Prüfnormen, Austauschintervalle und die Pflicht zur Überprüfung des sicheren Betriebes sollten immer im Auge behalten werden. Denn Hydraulik-Schlauchleitungen sind aufgrund von Alterung und Verschleiß regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Hierzu werden sehr oft die Empfehlungen der Berufsgenossenschaftlichen Regel: DGUV Regel 113-020 „Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz“ beachtet und eingehalten.

Mehr erfahren

Gefährdungsbeurteilung der Schlauchleitungen durch eine befähigte Person

Der angesprochene betriebssichere Zustand muss durch wiederkehrende Prüfungen von Hydraulik-Schlauchleitungen durch „befähigte Personen“ überprüft werden. Die Ausbildung von „befähigten Personen“ erfolgt in der Regel über speziell angebotene Seminare, die sich mit dem zu prüfenden Arbeitsmittel (hier Hydraulik-Schlauchleitungen) befassen. 

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, für alle hydraulisch betriebenen Maschinen, Anlagen und Geräte eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aus der sich Art, Umfang und Intervall der Prüfungen ergeben. Diese Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden und dient als Arbeitsschutzmaßnahme. Selbstverständlich müssen die Ergebnisse von Prüfungen inklusive Prüfprotokoll aufgezeichnet und mindestens ein Jahr aufbewahrt werden. Alle diese Anforderungen ergeben sich aus den Arbeitsschutzgesetzen und werden in der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert.

Als Anbieter eines geprüften Systems (Joint-Fit®) bieten wir Ihnen hierbei einen großen Vorteil. Denn bereits bei der Beschaffung von Hydraulik-Schlauchleitungen ist darauf zu achten, dass diese den einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 853-857) entsprechen und ihre Funktionsfähigkeit vom Hersteller nachgewiesen werden kann.

Wussten Sie, dass Sie sich bei uns zur "befähigten Person" ausbilden lassen können? Fragen Sie nach unserem Seminar "Befähigte Person zur Durchführung von Prüfungen an hydraulischen Schlauchleitungen nach Betriebssicherheitsverordnung".


Haben Sie Fragen zur DGUV?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung der Regeln!

Datenschutzerklärung

Die HSR GmbH erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.

Ergänzende Datenschutzhinweise, insbesondere zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Beschwerde, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.