Code of Conduct

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    Supplier_CoC_HSR_DE_V2_2023.pdf
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Sollten Sie in Bezug auf unseren "Supplier Code of Conduct" Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße registrieren, so wenden Sie sich gerne über die E-Mail-Adresse supplychainhsrde an uns.

Compliance bei der HSR GmbH

Beschwerdeverfahren gemäß §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

An supplychainhsrde können Sie uns

•    Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie
•    Hinweise auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten
im Geschäftsbereich unseres Unternehmens oder eines Zulieferers von uns senden.

Bitte geben Sie in Ihrer Meldung auch an, wie wir mit Ihnen kommunizieren können, um den Sachverhalt mit Ihnen zu erörtern. Wir werden uns hierzu mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.

Nach Abgabe des Hinweises werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Hinweis wird intern durch das Beschwerde-LkSG Team bearbeitet. Über die oben genannte E-Mail-Adresse können Sie sich auch jederzeit nach Abgabe einer Meldung wieder mit uns in Verbindung setzen. Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln.

In der nachfolgenden Verfahrensordnung erhalten Sie weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Hinweises:

Was ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens?
Dieses Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf

•    menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken
•    sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von uns entstanden sind.

Was passiert bei einem Hinweis?
Nach Abgabe eines Hinweises erhält jeder Hinweisgeber unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage ab Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Hinweise werden intern durch Beschwerde-LkSG Team bearbeitet.

Welche Verfahrensschritte folgen?
Nach Erhalt eines Hinweises wird dieser zunächst durch den zuständigen Menschenrechtsbeauftragten plausibilisiert, insbesondere im Hinblick auf relevante menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bzw. die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten. Nach Abschluss der Validierung wird der Sachverhalt durch den Bearbeiter der Meldung mit Ihnen als Hinweisgeber erörtert. Bitte geben Sie hierzu ihre Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse an, über die wir Sie kontaktieren können. Bei längerer Bearbeitungsdauer werden Sie als Hinweisgeber spätestens drei Monate nach Abgabe der Meldung von uns über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Kenntnis gesetzt.

Wer bearbeitet diese Hinweise?
Die von uns mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen behandelt.
Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird dabei ebenso gewahrt wie ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung.